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Im Rahmen von Mehrjahresplänen sollten besondere Maßnahmen als besondere Form des Schutzes der betroffenen Bestände zum Tragen kommen. Umladungen von Fängen von Beständen, für die Mehrjahrespläne gelten, sollten nur in bezeichneten Häfen erlaubt sein, und nur sofern diese Fänge gewogen wurden.
Fischereifahrzeuge, die in Fischereien tätig sind, für die ein Mehrjahresplan gilt, dürfen ihre Fänge nicht in bezeichneten Häfen oder an einer bezeichneten…
Gilt der Mehrjahresplan im Rahmen einer regionalen Fischereiorganisation, so können die Fänge in den Häfen einer Vertragspartei oder einer kooperierenden…
Fänge gemäß Absatz 1 dürfen an Bord eines Fischereifahrzeugs der Union ungeachtet der Menge nicht in Kisten, Kompartimenten oder Behältern gemischt mit anderen…
Umladungen auf See sind in Unionsgewässern verboten. Umladungen dürfen nur mit entsprechender Genehmigung unter den in dieser Verordnung festgelegten…
Fänge einer Art, für die ein Mehrjahresplan gilt, nach Artikel 43 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 angelandet werden dürfen,
Umladungen auf See entziehen sich einer angemessenen Kontrolle durch die Flaggen- oder Küstenstaaten und können daher von Marktteilnehmern dazu genutzt werden,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.