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Die Kommission sollte wirksame Korrekturmaßnahmen ergreifen können, um die Erreichung der Ziele der gemeinsamen Fischereipolitik sicherzustellen. Hierfür sollten die administrativen Möglichkeiten der Kommission und ihre Fähigkeit, im Verhältnis zum Umfang der Nichteinhaltung durch einen Mitgliedstaat tätig zu werden, gestärkt werden. Die Kommission sollte ermächtigt werden, ohne vorherige Ankündigung und unabhängig Inspektionen durchzuführen, um die Kontrolltätigkeiten der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten zu überprüfen.
Besteht Grund zu der Annahme, dass es bei der Anwendung der Vorschriften der gemeinsamen Fischereipolitik Unregelmäßigkeiten gibt, so kann die Kommission…
Die Kommission kontrolliert und beurteilt die Anwendung der Vorschriften der gemeinsamen Fischereipolitik durch die Mitgliedstaaten mittels Prüfung von…
Ist die Kommission der Auffassung, dass bei der Durchführung der Vorschriften der gemeinsamen Fischereipolitik Unregelmäßigkeiten aufgetreten sind oder die…
Die Kommission sollte ermächtigt werden, bei Ausschöpfung der Quote eines Mitgliedstaats oder der TAC insgesamt eine Fischerei schließen zu können. Außerdem…
Das Mandat der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur sollte angepasst und erweitert werden, um die einheitliche Durchführung der Kontrollregelung der…
Es sollte sichergestellt werden, dass ein elektronischer Datenaustausch mit anderen Mitgliedstaaten und der Kommission oder der von ihr bezeichneten Stelle…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.