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Ergänzend zu den Sanktionen sollte ein Punktesystem für schwere Verstöße festgelegt werden, das als Grundlage für die Aussetzung einer Fanglizenz dient, wenn gegen den Inhaber dieser Lizenz Sanktionen für einen schweren Verstoß verhängt wurden und er deshalb mit einer bestimmten Anzahl von Punkten belegt wurde. Wurde eine Fanglizenz auf der Grundlage dieses Systems fünf Mal ausgesetzt und erreicht der Inhaber der entsprechenden Lizenz erneut diese bestimmte Anzahl von Punkten, so sollte diese Lizenz endgültig entzogen werden. In diesem Zusammenhang sollten die Mitgliedstaaten sämtliche Verstöße gegen die Vorschriften der gemeinsamen Fischereipolitik in eine nationale Verstoßkartei aufnehmen.
Hat eine natürliche Person einen schweren Verstoß begangen oder wird eine juristische Person für einen schweren Verstoß haftbar gemacht, so wird der Inhaber der…
Zur Sicherstellung eines wirkungsvollen Vollzuges der Vorschriften der Gemeinsamen Fischereipolitik sind im Falle schwerer Verstöße gegen diese Vorschriften…
Staatsangehörige der Mitgliedstaaten sollten von Verstößen gegen die Vorschriften der gemeinsamen Fischereipolitik abgeschreckt werden. Da gegen Verstöße gegen…
Angaben über die Festsetzung von Punkten nach § 13: Art, Datum und Ort des schweren Verstoßes gegen die Vorschriften der Gemeinsamen Fischereipolitik, auf Grund…
Die Ausnahmen werden auf Antrag des Kapitäns für das betroffene Fahrzeug durch die Bundesanstalt gewährt. Die Ausnahmegenehmigung kann verweigert oder…
Bei Verstoß gegen den Fangplan gemäß Artikel 4 Absatz 1 unter anderen als den in Absatz 2 dieses Artikels genannten Umständen entzieht der Flaggenstaat die für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.