Erwägungsgrund 11 32009R1226
Um den Lebensunterhalt der Fischer in der Gemeinschaft zu sichern, müssen die Fischereien am 1. Januar 2010 geöffnet werden. Wegen der Dringlichkeit der Angelegenheit ist es notwendig, eine Ausnahme von der Sechswochenfrist nach Abschnitt I Nummer 3 des dem Vertrag über die Europäische Union und den Verträgen zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften beigefügten Protokolls über die Rolle der einzelstaatlichen Parlamente in der Europäischen Union zu gewähren —