Erwägungsgrund 9 32009R1226
Zur Reduzierung der Rückwürfe erscheint es angezeigt, für quotengebundene Arten die Praxis der Fangaufwertung (Highgrading) zu verbieten, d.h. es dürfen keine quotengebundenen Arten mehr ins Meer zurückgeworfen werden, die nach den Gemeinschaftsvorschriften legal gefangen und angelandet werden können.