Erwägungsgrund 8 32009R1226
Damit die jährlichen Fangmöglichkeiten auf einem Niveau festgesetzt werden, das mit dem Ziel der Nutzung der Ressourcen unter nachhaltigen wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Bedingungen im Einklang steht, wurden die in der Mitteilung der Kommission „Konsultation zu den Fangmöglichkeiten 2010“beschriebenen Leitlinien für die Festlegung der zulässigen Gesamtfangmenge (TAC) angewandt.