Erwägungsgrund 3 32009R1284
Diese Maßnahmen fallen in den Geltungsbereich des Vertrags; daher sind – insbesondere zur Gewährleistung ihrer einheitlichen Anwendung durch die Wirtschaftsbeteiligten in allen Mitgliedstaaten – Rechtsvorschriften auf der Ebene der Union für ihre Umsetzung erforderlich, soweit die Union betroffen ist.