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Werden Bestimmungen der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften auf akkreditierte parlamentarische Assistenten unmittelbar oder analog angewandt, sind diese Faktoren unter strikter Berücksichtigung insbesondere des gegenseitigen Vertrauens zu berücksichtigen, das die Beschäftigungsbeziehung zwischen den akkreditierten parlamentarischen Assistenten und dem bzw. den Mitgliedern des Europäischen Parlaments, die sie unterstützen, kennzeichnen muss.
Eine Änderung der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften ist notwendig, um diese neue Kategorie von sonstigen…
Es ist daher zweckmäßig, dass akkreditierte parlamentarische Assistenten den Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen…
Die akkreditierten parlamentarischen Assistenten sollten also eine Kategorie von sonstigen Bediensteten darstellen, die dem Europäischen Parlament eigen ist,…
Aus diesen Gründen und im Hinblick auf die Gewährleistung der Transparenz und der Rechtssicherheit mittels gemeinsamer Regeln ist es angemessen, eine…
Anders als örtliche Assistenten befinden sich die akkreditierten parlamentarischen Assistenten im Allgemeinen in einer Lage, die einen Aufenthalt im Ausland…
Die Verträge der akkreditierten parlamentarischen Assistenten, die zwischen diesen und dem Europäischen Parlament abgeschlossen werden, sollten auf…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.