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Die Verträge der akkreditierten parlamentarischen Assistenten, die zwischen diesen und dem Europäischen Parlament abgeschlossen werden, sollten auf gegenseitigem Vertrauen zwischen dem akkreditierten parlamentarischen Assistenten und dem bzw. den Mitgliedern, für die er arbeitet, beruhen. Die Laufzeit solcher Verträge sollte unmittelbar an die Dauer des Mandats der betreffenden Mitglieder gebunden sein.
Aus diesen Gründen und im Hinblick auf die Gewährleistung der Transparenz und der Rechtssicherheit mittels gemeinsamer Regeln ist es angemessen, eine…
Die akkreditierten parlamentarischen Assistenten sollten also eine Kategorie von sonstigen Bediensteten darstellen, die dem Europäischen Parlament eigen ist,…
Werden Bestimmungen der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften auf akkreditierte parlamentarische Assistenten…
Akkreditierte parlamentarische Assistenten sollten eine gesetzlich vorgesehene Vertretung haben, die außerhalb des Systems liegt, das für Beamte und sonstige…
Die Verträge der akkreditierten parlamentarischen Assistenten werden für einen festen Zeitraum abgeschlossen und enthalten Angaben darüber, in welche…
Eine Änderung der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften ist notwendig, um diese neue Kategorie von sonstigen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.