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Akkreditierte parlamentarische Assistenten sollten eine gesetzlich vorgesehene Vertretung haben, die außerhalb des Systems liegt, das für Beamte und sonstige Bedienstete des Europäischen Parlaments gilt. Ihre Vertreter sollten als Ansprechpartner gegenüber der zuständigen Behörde des Europäischen Parlaments fungieren, wobei zu berücksichtigen ist, dass eine förmliche Verbindung zwischen der nach dem Statut vorgesehenen Personalvertretung und der autonomen Vertretung der Assistenten hergestellt werden sollte.
Die akkreditierten parlamentarischen Assistenten sollten also eine Kategorie von sonstigen Bediensteten darstellen, die dem Europäischen Parlament eigen ist,…
Aus diesen Gründen und im Hinblick auf die Gewährleistung der Transparenz und der Rechtssicherheit mittels gemeinsamer Regeln ist es angemessen, eine…
Anders als örtliche Assistenten befinden sich die akkreditierten parlamentarischen Assistenten im Allgemeinen in einer Lage, die einen Aufenthalt im Ausland…
Eine Änderung der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften ist notwendig, um diese neue Kategorie von sonstigen…
Werden Bestimmungen der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften auf akkreditierte parlamentarische Assistenten…
Die Verträge der akkreditierten parlamentarischen Assistenten, die zwischen diesen und dem Europäischen Parlament abgeschlossen werden, sollten auf…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.