Erwägungsgrund 4 32009R0214
Um dem Antragsteller die Wahrnehmung seiner Vermarktungsrechte unter der neuen Handelsbezeichnung „Robenz 66G“ zu ermöglichen, müssen die Bedingungen für die Zulassung für Masthühner und Truthühner geändert werden.
Um dem Antragsteller die Wahrnehmung seiner Vermarktungsrechte unter der neuen Handelsbezeichnung „Robenz 66G“ zu ermöglichen, müssen die Bedingungen für die Zulassung für Masthühner und Truthühner geändert werden.