Verordnung (EG) Nr. 214/2009 der Kommission vom 18. März 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1800/2004 hinsichtlich der Bedingungen für die Zulassung des Futtermittelzusatzstoffs Cycostat 66G (Text von Bedeutung für den EWR)
Es ist ein Übergangszeitraum vorzusehen, in dem die vorhandenen Vorräte aufgebraucht werden können.
Erwägungsgrund 6 32009R0214
Erwägungsgrund 6 32009R0214Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen