Erwägungsgrund 4 32009R0220
Bezüglich der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 wurde mit der Verordnung (EG) Nr. 1923/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates für bestimmte von den Änderungen betroffene Durchführungsmaßnahmen das Regelungsverfahren mit Kontrolle eingeführt. Daher sollte die Verordnung (EG) Nr. 999/2001 in Bezug auf die verbleibenden Durchführungsbefugnisse angepasst werden.