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Insbesondere sollte die Kommission die Befugnis erhalten, Maßnahmen zu den Qualitätskriterien europäischer Statistiken zu erlassen und die Modalitäten, Regeln und Bedingungen festzulegen, unter denen auf Gemeinschaftsebene für wissenschaftliche Zwecke Zugang zu vertraulichen Daten gewährt werden kann. Da es sich hierbei um Maßnahmen von allgemeiner Tragweite handelt, die eine Änderung nicht wesentlicher Bestimmungen dieser Verordnung durch Ergänzung um neue nicht wesentliche Bestimmungen bewirken, sind diese Maßnahmen nach dem Regelungsverfahren mit Kontrolle des Artikels 5a des Beschlusses 1999/468/EG zu erlassen.
Insbesondere sollte die Kommission die Befugnis erhalten, die Definitionen zu aktualisieren, über Datengruppen und weitere Untergliederungen zu entscheiden und…
Insbesondere sollte die Kommission die Befugnis erhalten, bestimmte Begriffe, bestimmte Messzeitpunkte, Formate und Fristen zu bestimmen, die Rahmenbedingungen…
Die Kommission sollte die Befugnis erhalten, die notwendigen Kriterien für die Bewertung der Qualität sowie des Inhalts der Berichte festzulegen, die Ergebnisse…
Insbesondere sollte die Kommission die Befugnis erhalten, die Themen der Erhebungen, deren Merkmale entsprechend politischen oder technischen Erfordernissen,…
Insbesondere sollte die Kommission die Befugnis erhalten, allgemeine Maßnahmen zur Änderung nicht wesentlicher Bestimmungen der gemeinsamen Grundstandards durch…
Insbesondere sollte die Kommission die Befugnis erhalten, die Richtlinie 2002/59/EG zu ändern, um relevante spätere Änderungen von internationalen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.