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Es wird eine Überprüfung der Verordnung (EG) Nr. 1911/2006 gemäß Artikel 11 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 384/96 eingeleitet, um festzustellen, ob und in welchem Umfang für die unter den KN-Code 3102 80 00 fallenden Einfuhren von Mischungen von Harnstoff und Ammoniumnitrat in wässriger oder ammoniakalischer Lösung mit Ursprung in Russland, die von Joint Stock Company Acron (TARIC-Zusatzcode A 932) hergestellt und zur Ausfuhr in die Gemeinschaft verkauft werden, der mit der Verordnung (EG) Nr. 1911/2006 des Rates eingeführte Antidumpingzoll gelten sollte.
Das von dem nachstehend genannten ausführenden Hersteller in Zusammenhang mit dem Antidumpingverfahren betreffend die Einfuhren von Mischungen von Harnstoff und…
Der Antidumpingzoll auf Einfuhren von Harnstoff, auch in wässriger Lösung, mit Ursprung in Belarus, Kroatien, Libyen und der Ukraine, der unter den KN-Codes…
Die teilweisen Interimsüberprüfungen der Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren von Harnstoff der KN-Codes 3102 10 10 und 3102 10 90 mit Ursprung in…
Der Antidumpingzoll auf Einfuhren von Harnstoff der KN-Codes 3102 10 10 und 3102 10 90 mit Ursprung in Russland wird aufgehoben; das diesbezügliche Verfahren…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 1050/2006 führte der Rat Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren von Kaliumchlorid mit Ursprung in unter anderem Belarus ein.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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