Erwägungsgrund 10 32009R0246
Um sicherzustellen, dass alle Voraussetzungen des Artikels 81 Absatz 3 des Vertrages erfüllt sind, ist die Gruppenfreistellung mit Bedingungen zu verbinden, um insbesondere sicherzustellen, dass ein angemessener Anteil der Gewinne an die Verlader abgeführt und der Wettbewerb nicht ausgeschaltet wird —