Erwägungsgrund 4 32009R0256
Die Behörde kam in ihren mit Gründen versehenen Stellungnahmen zu dem Schluss, dass sämtliche Anforderungen bezüglich Daten und Informationen erfüllt seien und die beiden von den Antragstellern gewünschten Änderungen der Rückstandshöchstgehalte im Hinblick auf die Verbrauchersicherheit, basierend auf einer Bewertung der Verbraucherexposition für 27 spezifische europäische Verbrauchergruppen, akzeptiert werden könnten. Dabei wurden die neuesten Erkenntnisse über die toxikologischen Eigenschaften der Wirkstoffe berücksichtigt. Weder bei lebenslanger Exposition gegenüber beiden Wirkstoffen durch den Verzehr aller Lebensmittelerzeugnisse, die die beiden Wirkstoffe enthalten können, noch bei kurzzeitiger Exposition durch massiven Verzehr von Weißen Rüben oder Granatäpfeln wurde ein Risiko nachgewiesen, dass die annehmbare tägliche Aufnahme (Acceptable Daily Intake — ADI) oder die akute Referenzdosis (Acute Reference Dose — ARfD) überschritten werden könnte.