Verordnung (EG) Nr. 256/2009 der Kommission vom 23. März 2009 zur Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Azoxystrobin und Fludioxonil in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Verordnung (EG) Nr. 396/2005 sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 6 32009R0256
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