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Der Erkennung von flüssigen Explosivstoffen dienende Methoden, einschließlich Technologien, sollten so rasch wie möglich, spätestens jedoch bis 29. April 2010, EU-weit auf Flughäfen eingeführt werden, damit Fluggäste ungefährliche Flüssigkeiten ohne Einschränkung mitführen können. Können solche Methoden und Technologien nicht rechtzeitig EU-weit eingeführt werden, wird die Kommission die notwendige Ergänzung der Kategorien von Gegenständen, die verboten werden können (Teil B des Anhangs), vorschlagen. Ist an bestimmten Flughäfen die Einführung solcher Methoden und Technologien aus objektiven Gründen nicht möglich, wird die Kommission in Durchführungsvorschriften Modalitäten festlegen, die das Mitführen von Flüssigkeiten ohne Beeinträchtigung des Sicherheitsniveaus erlauben.
Laut der Verordnung (EG) Nr. 272/2009 sind Flüssigkeiten, Aerosole und Gele nicht als Kategorie von Gegenständen anzusehen, deren Mitführen in…
Es ist jetzt an der Zeit, die Beschränkungen für das Mitführen von Flüssigkeiten, Aerosolen und Gelen aufzuheben und schrittweise von einem Verbot der meisten…
Dieses Vorgehen sollte aber die Flughäfen nicht davon abhalten, entsprechende Ausrüstungen bereits früher bereitzustellen und einzusetzen — vorausgesetzt, sie…
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 29. April 2010. Diese Verordnung ist in…
Der Anhang zur Verordnung (EG) Nr. 272/2009 der Kommission vom 2. April 2009 zur Ergänzung der im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 300/2008 des Europäischen…
Die in der Verordnung (EG) Nr. 272/2009 festgelegten allgemeinen Maßnahmen sollten durch die Einführung von Vorschriften geändert werden, die den Einsatz von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.