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Auf der Grundlage dieser Bewertung und insbesondere in Anbetracht des erheblichen Risikos für die Betriebsabläufe, falls alle Flüssigkeiten, Aerosole und Gele ab dem 29. April 2013 auf allen EU-Flughäfen obligatorisch auf Flüssigsprengstoffe kontrolliert werden müssten, ist die Kommission der Auffassung, dass dieser Termin durch eine schrittweise Aufhebung der Beschränkungen ersetzt werden sollte, bei der ein hohes Sicherheitsniveau und die reibungslose Abwicklung der Fluggastformalitäten in jeder Stufe, wie in den Durchführungsbestimmungen festgelegt, gewährleistet sind.
Es ist jetzt an der Zeit, die Beschränkungen für das Mitführen von Flüssigkeiten, Aerosolen und Gelen aufzuheben und schrittweise von einem Verbot der meisten…
Zur schrittweisen Einführung eines Systems der Kontrolle auf Flüssigsprengstoffe wurden im Anhang der Verordnung (EU) Nr. 297/2010 der Kommission vom 9. April…
Mit der Verordnung (EU) Nr. 720/2011 der Kommission vom 22. Juli 2011 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 272/2009 zur Ergänzung der gemeinsamen Grundstandards…
Zur schrittweisen Einführung eines Systems zur Erkennung von Flüssigsprengstoffen wurden im Anhang der Verordnung (EU) Nr. 297/2010 der Kommission zwei Termine…
Laut der Verordnung (EG) Nr. 272/2009 sind Flüssigkeiten, Aerosole und Gele nicht als Kategorie von Gegenständen anzusehen, deren Mitführen in…
Die Kommission hat eng mit allen Beteiligten zusammengearbeitet, um die Situation bezüglich der Kontrolle von Flüssigkeiten, Aerosolen und Gelen auf…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.