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Für „ähnliche Erzeugnisse“ der Unterposition 1905 90 20 gibt es keine Definition.
„Erzeugnis“,
Für die Einreihung einiger Erzeugnisse der Position 1905 der Kombinierten Nomenklatur im Anhang der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 muss unterschieden werden…
In Kapitel 19 der Kombinierten Nomenklatur im Anhang der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 wird folgende zusätzliche Anmerkung angefügt: „3. Unter die Unterposition…
Bei der Einreihung so genannter „blattförmiger Backwaren“ sind Probleme aufgetreten, da keine eindeutigen Kriterien festgelegt wurden, um zwischen Erzeugnissen…
Daher empfiehlt es sich, eine zusätzliche Anmerkung zu Kapitel 19 hinzuzufügen, aus der hervorgeht, dass nur trockene und spröde Erzeugnisse unter Unterposition…
(3) Die Regelung in Kapitel II Abschnitt 1 gilt nicht für Waren dieser Unterposition.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.