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Daher empfiehlt es sich, eine zusätzliche Anmerkung zu Kapitel 19 hinzuzufügen, aus der hervorgeht, dass nur trockene und spröde Erzeugnisse unter Unterposition 1905 90 20 fallen.
„alkoholische Erzeugnisse“: die unter die Positionen 2203 bis 2208 der Kombinierten Nomenklatur fallenden Erzeugnisse (Bier, Wein, Aperitifs auf der Grundlage…
In Kapitel 19 der Kombinierten Nomenklatur im Anhang der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 wird folgende zusätzliche Anmerkung angefügt: „3. Unter die Unterposition…
Für die Einreihung einiger Erzeugnisse der Position 1905 der Kombinierten Nomenklatur im Anhang der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 muss unterschieden werden…
Für „ähnliche Erzeugnisse“ der Unterposition 1905 90 20 gibt es keine Definition.
Bei der Einreihung so genannter „blattförmiger Backwaren“ sind Probleme aufgetreten, da keine eindeutigen Kriterien festgelegt wurden, um zwischen Erzeugnissen…
Die zusätzliche Anmerkung 5 zu Kapitel 20 der Kombinierten Nomenklatur im Anhang der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 erhält folgende Fassung: „5. Die nachfolgenden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.