Gesetze
Gesetz wird geladen …
Diese Verordnung gilt für jede internationale Beförderung im Sinne von Artikel 1 Nummer 9 des Athener Übereinkommens und jede Seebeförderung innerhalb eines einzelnen Mitgliedstaats auf Schiffen der Klassen A und B gemäß Artikel 4 der Richtlinie 98/18/EG, wenn a) das Schiff die Flagge eines Mitgliedstaats führt oder in einem Mitgliedstaat registriert ist b) der Beförderungsvertrag in einem Mitgliedstaat geschlossen wurde oder c) nach dem Beförderungsvertrag der Abgangsort oder der Bestimmungsort in einem Mitgliedstaat liegt. Die Mitgliedstaaten können diese Verordnung auf alle inländischen Seereisen anwenden.
Ferner wird mit dieser Verordnung der Geltungsbereich dieser Bestimmungen auf die Beförderung von Reisenden auf See innerhalb eines einzelnen Mitgliedstaats auf…
Diese Verordnung findet Anwendung auf a) Schiffe, die die Flagge eines Mitgliedstaats führen, b) Schiffe, die nicht die Flagge eines Mitgliedstaats führen, aber…
1. Diese Verordnung gilt für alle Beförderungen, bei denen der Versand- oder Bestimmungsort des beförderten Gutes im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates liegt,…
Diese Verordnung gilt für die folgenden Arten von Schiffen und die Unternehmen, die sie betreiben: a) in der Auslandfahrt eingesetzte Frachtschiffe und…
Bei Beförderungen aus einem Mitgliedstaat nach einem Drittland und umgekehrt gilt diese Verordnung für die in den Mitgliedstaaten, die im Transit durchfahren…
Bei Beförderungen aus einem Mitgliedstaat nach einem Drittland und umgekehrt gilt diese Verordnung für die in den Mitgliedstaaten, die im Transit durchfahren…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.