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Es muss sichergestellt werden, dass die im Umlauf befindlichen Banknoten und Münzen echt sind. Zu diesem Zweck sollten Kreditinstitute sowie andere Zahlungsdienstleister und Wirtschaftssubjekte, zu deren Aufgaben die Bearbeitung und Ausgabe von Banknoten und Münzen gehört, die Echtheit der in Euro erhaltenen Zahlungsmittel prüfen, bevor sie diese wieder in Umlauf geben, es sei denn, sie stammen von anderen Stellen oder Personen, die ihrerseits dieser Überprüfungspflicht unterliegen, oder sie sind von den zur Ausgabe von Banknoten und Münzen berechtigten Behörden entnommen worden. Andere Wirtschaftssubjekte wie Handeltreibende und Kasinos sollten ebenfalls dieser Verpflichtung unterliegen, wenn sie als Nebentätigkeit Geldausgabeautomaten nachfüllen, allerdings nur im Rahmen dieser Nebentätigkeit. Diese Wirtschaftssubjekte benötigen jedoch ausreichend Zeit, um ihre interne Arbeitsweise so anzupassen, dass sie der Verpflichtung zur Echtheitsprüfung nachkommen können. Was Banknoten anbelangt, so können die Verfahren, die für diejenigen Mitgliedstaaten festgelegt wurden, die den Euro als einheitliche Währung eingeführt haben, auch die Umlauffähigkeit der überprüften Banknoten umfassen.
Die Kreditinstitute und — im Rahmen ihrer Zahlungstätigkeit — die anderen Zahlungsdienstleister sowie alle anderen Wirtschaftssubjekte, zu deren Aufgaben die…
Zum Schutz der Integrität der Euro-Banknoten und um eine ordnungsgemäße Erkennung von Fälschungen zu ermöglichen, müssen die in Umlauf befindlichen…
Voraussetzung für die Echtheitsprüfung von Euro-Banknoten und -Münzen ist eine entsprechende Einstellung der hierzu eingesetzten Geräte. Um die für die…
Nach der Verordnung (EG) Nr. 1338/2001 sind Kreditinstitute und alle anderen betroffenen Institute verpflichtet, alle Euro-Banknoten und -Münzen, die sie…
Die NZBen sind gemäß den Anforderungen des nationalen Rechts berechtigt, i) in den Geschäftsräumen der Bargeldakteure Prüfungen vor Ort — auch unangekündigt —…
Die Bargeldakteure kommen ihrer Verpflichtung, Euro-Banknoten auf Echtheit und Umlauffähigkeit zu prüfen, entsprechend der in diesem Beschluss festgelegten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.