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Voraussetzung für die Echtheitsprüfung von Euro-Banknoten und -Münzen ist eine entsprechende Einstellung der hierzu eingesetzten Geräte. Um die für die Echtheitsprüfung verwendeten Geräte einstellen zu können, muss gewährleistet sein, dass die erforderlichen Mengen gefälschter Banknoten und Münzen an den Orten, an denen der Test erfolgt, verfügbar sind. Deshalb ist es wichtig, dass die Übermittlung von Falschgeld zwischen den zuständigen nationalen Behörden sowie den Organen und Einrichtungen der Europäischen Union gestattet wird.
Nach der Echtheitsprüfung werden alle vermutlich falschen Münzen und nicht für den Umlauf geeigneten Euro-Münzen der zuständigen nationalen Behörde übermittelt.
Zum Schutz der Integrität der Euro-Banknoten und um eine ordnungsgemäße Erkennung von Fälschungen zu ermöglichen, müssen die in Umlauf befindlichen…
Zur Gewährleistung wirksamer und einheitlicher Echtheitsprüfungen von Euro-Münzen im gesamten Euro-Währungsgebiet ist es deshalb erforderlich, verbindliche…
Es muss sichergestellt werden, dass die im Umlauf befindlichen Banknoten und Münzen echt sind. Zu diesem Zweck sollten Kreditinstitute sowie andere…
Abweichend von Absatz 1 Unterabsatz 2 erfolgt die Echtheitsprüfung der Euro-Banknoten und -Münzen in denjenigen Mitgliedstaaten, die den Euro nicht als…
Nach der Verordnung (EG) Nr. 1338/2001 vom 28. Juni 2001 zur Festlegung von zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung erforderlichen Maßnahmen sind…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.