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Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Mitgliedstaaten verpflichtet sein werden, Einzelpässe für Minderjährige auszustellen, und dass es erhebliche Unterschiede zwischen den Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für Kinder, die die Außengrenzen der Mitgliedstaaten überschreiten, geben könnte, sollte die Kommission prüfen, ob Maßnahmen erforderlich sind, um einen gemeinsamen Ansatz für die Vorschriften zum Schutz von Kindern, die die Außengrenzen der Mitgliedstaaten überschreiten, zu gewährleisten.
dessen Zusammenführung mit einer verwandten Person kurzfristig erfolgen kann, zum Beispiel aufgrund der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments…
Die von den Mitgliedstaaten ausgestellten Pässe und Reisedokumente müssen die im Anhang aufgeführten Mindestsicherheitsnormen erfüllen. Sie werden in Form von…
Die Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 wird wie folgt geändert: 1. In Artikel 1 erhalten die Absätze 1 und 2 folgende Fassung: „(1) Die von den Mitgliedstaaten…
Bei der Prüfung von Anträgen Minderjähriger auf internationalen Schutz sollten die Mitgliedstaaten insbesondere kinderspezifische Formen von Verfolgung…
Darüber hinaus sollten für unbegleitete Minderjährige aufgrund ihrer Verletzlichkeit spezifische Verfahrensgarantien vorgesehen werden. Hierbei sollten die…
Die Harmonisierung der Ausnahmen von der allgemeinen Pflicht zur Abgabe von Fingerabdrücken ist von maßgeblicher Bedeutung für die Beibehaltung gemeinsamer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.