Erwägungsgrund 3 32021R1134
In ihrer Mitteilung vom 6. April 2016 mit dem Titel „Solidere und intelligentere Informationssysteme für das Grenzmanagement und mehr Sicherheit“ unterstrich die Kommission, dass die Union ihre Informationssysteme, ihre Datenarchitektur und ihren Informationsaustausch auf dem Gebiet des Grenzmanagements, der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung und der Terrorismusbekämpfung stärken und verbessern sowie die Interoperabilität der Informationssysteme verbessern muss. In der Mitteilung wurde zudem auf die Notwendigkeit hingewiesen, Informationslücken zu schließen, auch in Bezug auf Drittstaatsangehörige, die Inhaber eines Visums für einen längerfristigen Aufenthalt sind.