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Die Verordnung (EG) Nr. 1338/2001 wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 44/2009 geändert. Der Schutz des Euro muss jedoch auch in den Mitgliedstaaten sichergestellt werden, die ihn nicht als einheitliche Währung eingeführt haben, und es müssen unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit die hierfür erforderlichen Maßnahmen getroffen werden.
Die Anwendung der Artikel 1 bis 11 der Verordnung (EG) Nr. 1338/2001 in der durch die Verordnung (EG) Nr. 44/2009 geänderten Fassung wird auf die…
Artikel 1 der Verordnung (EG) Nr. 1339/2001 erhält folgende Fassung: Die Anwendung der Artikel 1 bis 11 der Verordnung (EG) Nr. 1338/2001 in der durch die…
Durch die Verordnung (EG) Nr. 2169/2005 des Rates wurde die Verordnung (EG) Nr. 974/98 geändert, um die spätere Einführung des Euro in Mitgliedstaaten…
Die Verordnung (EG) Nr. 2182/2004 wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 46/2009 geändert. Es ist wichtig, dass gemeinschaftsweit einheitliche Bestimmungen für…
Die Verordnung (EG) Nr. 2169/2005 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 974/98 wurde erlassen, um die spätere Einführung des Euro in Mitgliedstaaten…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 1339/2001 wurde die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1338/2001 auf die Mitgliedstaaten ausgedehnt, die keine teilnehmenden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.