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In der Verordnung (EG) Nr. 1338/2001 des Rates wird der Informationsaustausch, die Zusammenarbeit und die Amtshilfe geregelt und damit ein harmonisierter Rahmen zum Schutz des Euro geschaffen. Um einen gleichwertigen Schutz des Euro in der gesamten Union zu bieten, wurden die Wirkungen der genannten Verordnung mit der Verordnung (EG) Nr. 1339/2001 des Rates auf die Mitgliedstaaten ausgedehnt, die den Euro nicht als einheitliche Währung eingeführt haben.
Die Verordnung (EG) Nr. 1338/2001 wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 44/2009 geändert. Der Schutz des Euro muss jedoch auch in den Mitgliedstaaten…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 1339/2001 wurde die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1338/2001 auf die Mitgliedstaaten ausgedehnt, die keine teilnehmenden…
Durch die Verordnung (EG) Nr. 2169/2005 des Rates wurde die Verordnung (EG) Nr. 974/98 geändert, um die spätere Einführung des Euro in Mitgliedstaaten…
Gemäß Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1338/2001 des Rates kooperieren die zuständigen nationalen Behörden, die Kommission und die Europäische…
Durch die Verordnung (EG) Nr. 2169/2005 des Rates wurde die Verordnung (EG) Nr. 974/98 geändert, um die spätere Einführung des Euro in Mitgliedstaaten…
Die Verordnung (EG) Nr. 1338/2001 des Rates vom 28. Juni 2001 zur Festlegung von zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung erforderlichen Maßnahmen , insbesondere…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.