Erwägungsgrund 1 32009R0047Mit der Verordnung (EG) Nr. 2183/2004 wurde die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 2182/2004 auf die Mitgliedstaaten ausgedehnt, die keine teilnehmenden…
Art. 1 Abs. 1 32015R0768VERORDNUNG (EU) 2015/768 DES RATES vom 11. Mai 2015 zur Ausdehnung der Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 331/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Aktionsprogramm in den Bereichen Austausch, Unterstützung und Ausbildung zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung (Programm „Pericles 2020“) auf die nicht teilnehmenden Mitgliedstaaten
Die Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 331/2014 wird auf die Mitgliedstaaten ausgedehnt, die keine teilnehmenden Mitgliedstaaten im Sinne des Artikels 1…
Art. 7 32004R2182Diese Verordnung gilt in den teilnehmenden Mitgliedstaaten im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 974/98.