Erwägungsgrund 4 32014R0806
Die zwischen den nationalen Abwicklungsvorschriften und den entsprechenden Verwaltungsverfahren in den verschiedenen Mitgliedstaaten bestehenden Unterschiede können dazu führen, dass Banken und Kunden, unabhängig von ihrer tatsächlichen Kreditwürdigkeit, allein aufgrund des Ortes ihrer Niederlassung höhere Kreditkosten entstehen. Zudem sehen sich die Kunden von Banken in einigen Mitgliedstaaten unabhängig von ihrer eigenen Kreditwürdigkeit höheren Kreditzinsen gegenüber als Kunden von Banken in anderen Mitgliedstaaten.