Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 2182/2004 in der durch Verordnung (EG) Nr. 46/2009 geänderten Fassung wird auf die Mitgliedstaaten ausgedehnt, die keine teilnehmenden Mitgliedstaaten im Sinne des Artikels 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 974/98 sind.
Teilnehmende Mitgliedstaaten im Sinne des Artikels 2 der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 gelten als teilnehmende Mitgliedstaaten für die Zwecke dieser Verordnung.
Die Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 331/2014 wird auf die Mitgliedstaaten ausgedehnt, die keine teilnehmenden Mitgliedstaaten im Sinne des Artikels 1…
Diese Verordnung gilt in den teilnehmenden Mitgliedstaaten im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 974/98.
Mit der Verordnung (EG) Nr. 2183/2004 wurde die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 2182/2004 auf die Mitgliedstaaten ausgedehnt, die keine teilnehmenden…
Die Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 331/2014 sollte daher auf die Mitgliedstaaten, die keine teilnehmenden Mitgliedstaaten im Sinne der Verordnung (EG) Nr.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.