Erwägungsgrund 7 32004R2182
Durch Medaillen und Münzstücke, die die Aufschrift „Euro“ oder „Euro Cent“, das Euro-Zeichen oder ein der gemeinsamen oder einer der nationalen Seiten ähnliches Münzbild tragen, könnten die Bürger zu dem Glauben veranlasst werden, dass sie gesetzliches Zahlungsmittel in einem der Mitgliedstaaten, die den Euro eingeführt haben, oder in einem teilnehmenden Drittland sind.