Erwägungsgrund 8 31996R2223
Es empfiehlt sich, bei der umweltökonomischen Gesamtrechnung die Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat vom 21. Dezember 1994 über „Leitlinien der EU über Umweltindikatoren und ein „grünes“ Rechnungssystem“ zu berücksichtigen.