Verordnung (EG) Nr. 487/2009 des Rates vom 25. Mai 2009 zur Anwendung von Artikel 81 Absatz 3 des Vertrags auf bestimmte Gruppen von Vereinbarungen und aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen im Luftverkehr (kodifizierte Fassung) (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Verordnung berührt nicht die Anwendung von Artikel 86 EG-Vertrag —
Erwägungsgrund 6 32009R0487
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