Erwägungsgrund 5 32009R0487Es empfiehlt sich insbesondere, für bestimmte Gruppen von Vereinbarungen, Beschlüssen und aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen Gruppenfreistellungen zu…
Erwägungsgrund 3 32006R1459VERORDNUNG (EG) Nr. 1459/2006 DER KOMMISSION vom 28. September 2006 über die Anwendung von Artikel 81 Absatz 3 EG-Vertrag auf bestimmte Gruppen von Vereinbarungen und aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen betreffend Konsultationen über Tarife für die Beförderung von Passagieren im Personenlinienverkehr und die Zuweisung von Zeitnischen auf Flughäfen
Die Verordnung (EWG) Nr. 3976/87 ermächtigt die Kommission, Artikel 81 Absatz 3 EG-Vertrag mit Verordnung auf bestimmte Gruppen von Vereinbarungen, Beschlüssen…
Erwägungsgrund 3 32009D0097BESCHLUSS DES RATES vom 24. Juli 2008 zur Unterzeichnung und vorläufigen Anwendung einer Vereinbarung zwischen der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation und der Europäischen Gemeinschaft über die Kooperation auf dem Gebiet der Luftsicherheitsaudits und –inspektionen sowie damit zusammenhängender Angelegenheiten (2009/97/EG)
UNTER BERÜCKSICHTIGUNG DES UMSTANDS, dass die Europäische Kommission über Durchsetzungsbefugnisse verfügt, um die Durchführung der gemeinschaftsrechtlichen…
Erwägungsgrund 13 32006R1459VERORDNUNG (EG) Nr. 1459/2006 DER KOMMISSION vom 28. September 2006 über die Anwendung von Artikel 81 Absatz 3 EG-Vertrag auf bestimmte Gruppen von Vereinbarungen und aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen betreffend Konsultationen über Tarife für die Beförderung von Passagieren im Personenlinienverkehr und die Zuweisung von Zeitnischen auf Flughäfen
Seit dem 1. Mai 2004 ist die Kommission ermächtigt, Artikel 81 Absatz 3 EG-Vertrag durch Verordnung auf Luftverkehrsdienste sowohl auf Strecken zwischen der…
Erwägungsgrund 11 32008R0300VERORDNUNG (EG) Nr. 300/2008 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. März 2008 über gemeinsame Vorschriften für die Sicherheit in der Zivilluftfahrt und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2320/2002 (Text von Bedeutung für den EWR)
Drittländer können für Flüge von einem Flughafen in einem Mitgliedstaat in oder über dieses Drittland die Anwendung von Maßnahmen verlangen, die von den in…
Erwägungsgrund 3 32009R0298VERORDNUNG (EG) Nr. 298/2009 DER KOMMISSION vom 8. April 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 474/2006 zur Erstellung der gemeinschaftlichen Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen die in der Gemeinschaft eine Betriebsuntersagung ergangen ist (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Kommission hat alle betroffenen Luftfahrtunternehmen entweder unmittelbar, oder sofern dies nicht möglich war, über die für die Regulierungsaufsicht über…