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Eine Gruppenfreistellung sollte deshalb bis 31. Dezember 2006 für Konsultationen über Tarife zur Beförderung von Passagieren mit ihrem Gepäck im Linienflugverkehr zwischen Flughäfen der Gemeinschaft gewährt werden. Daraufhin sollte die Luftfahrtindustrie selbst ermitteln, ob Vereinbarungen und abgestimmte Verhaltensweisen zwischen Unternehmen und Beschlüsse von Unternehmensvereinbarungen, die von Artikel 81 Absatz 1 EG-Vertrag erfasst werden, die Voraussetzungen von Artikel 81 Absatz 3 EG-Vertrag erfüllen.
Eine Gruppenfreistellung sollte bis zum 31. Dezember 2006 für Konsultationen über die Zuweisung von Zeitnischen und Planung von Flugzeiten gewährt werden, wenn…
Man kann mit einiger Sicherheit davon ausgehen, dass Konsultationen über Tarife für die Beförderung von Passagieren mit ihrem Gepäck auf Linienflügen zwischen…
Angesichts der Ergebnisse der Konsultation und des mit Verordnung (EG) Nr. 1/2003 eingeführten direkt anwendbaren Ausnahmesystems gibt es keine hinreichenden…
Es empfiehlt sich insbesondere, für bestimmte Gruppen von Vereinbarungen, Beschlüssen und aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen Gruppenfreistellungen zu…
Im Juni 2004 führte die Kommission eine Konsultation über die Neufassung der Verordnung (EWG) Nr. 1617/93 durch, um zu ermitteln, ob die…
die Abhaltung von Konsultationen über Tarife für die Beförderung von Passagieren mit ihrem Gepäck im Linienflugverkehr zwischen Orten in der Gemeinschaft oder…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.