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Diese Verordnung berührt nicht die Anwendung von Artikel 86 EG-Vertrag —
Diese Verordnung berührt nicht die Anwendung
Die Anwendung der Richtlinie 95/46/EG bleibt von dieser Verordnung unberührt.
Die Richtlinie 2006/43/EG bleibt von dieser Verordnung unberührt.
Diese Verordnung ergeht unbeschadet der Anwendbarkeit von Artikel 82 EG-Vertrag —
Dieser Artikel berührt nicht die Anwendung von Artikel 7 Absatz 2 der Richtlinie 77/504/EWG.
Diese Richtlinie lässt die Anwendung des Artikels 45 des Vertrags unberührt.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.