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Diese Verordnung ergeht unbeschadet der Anwendbarkeit von Artikel 82 EG-Vertrag —
Die Bestimmungen dieser Verordnung gelten unbeschadet
Diese Verordnung berührt nicht die Anwendung von Artikel 86 EG-Vertrag —
Diese Richtlinie wird unbeschadet der Bestimmungen der Richtlinie 83/477/EWG angewandt.
Die Maßnahmen im Rahmen dieser Verordnung werden unbeschadet der betreffenden Bestimmungen der Richtlinie 92/43/EWG sowie der Richtlinie 2000/60/EG erlassen und…
Die Anwendung dieser Richtlinie erfolgt unbeschadet der Artikel 87 und 88 des Vertrags.
Diese Verordnung gilt unbeschadet des Übereinkommens; sie dient seinen Zielen und Grundsätzen sowie der Schlussakte der Konferenz, auf der das Übereinkommen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.