Erwägungsgrund 2 32009R0054
In dem geänderten Protokoll 1 zum Abkommen werden drei neue jährliche Zollkontingente für die Einfuhr bestimmter Fische und Fischereierzeugnisse mit Ursprung auf den Färöern in die Gemeinschaft vorgesehen. Die neuen Zollkontingente sollen ab dem 1. September 2008 gelten. Damit diese neuen Zollkontingente angewandt werden können, muss das Verzeichnis der Gemeinschaftszollkontingenten unterliegenden Fische und Fischereierzeugnisse in der Verordnung (EG) Nr. 669/97 geändert werden.