Erwägungsgrund 3 32009R0054
Die Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission vom 2. Juli 1993 mit Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften sieht eine Regelung zur Verwaltung von Zollkontingenten vor, nach der diese chronologisch nach dem Datum der Annahme der Zollanmeldungen ausgeschöpft werden. Zur Vereinfachung, und um eine effiziente Verwaltung in enger Zusammenarbeit zwischen den Behörden der Färöer, den Zollbehörden der Mitgliedstaaten und der Kommission zu gewährleisten, sollten diese Vorschriften für die in der Verordnung (EG) Nr. 669/97 genannten Zollkontingente gelten.