Erwägungsgrund 4 32009R0054
Für das Jahr 2008 sollte das Volumen der Zollkontingente nach dieser Verordnung unter Berücksichtigung des vor dem Tag der Anwendung der Zollkontingente vergangenen Teils des Jahres als Teil des im Beschluss Nr. 2/2008 (2008/957/EG) genannten Ausgangsvolumens berechnet werden.