Erwägungsgrund 5 32009R0641
Der für die Zwecke dieser Verordnung als erheblich angesehene Umweltaspekt von Umwälzpumpen ist der Stromverbrauch im Betrieb.
Der für die Zwecke dieser Verordnung als erheblich angesehene Umweltaspekt von Umwälzpumpen ist der Stromverbrauch im Betrieb.