Erwägungsgrund 2 32009R0649
Die Kriterien und Bedingungen für eine solche Reduzierung der Fangmöglichkeiten sind in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 847/96 festgelegt.
Die Kriterien und Bedingungen für eine solche Reduzierung der Fangmöglichkeiten sind in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 847/96 festgelegt.