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Allerdings sollte den Mitgliedstaaten Gelegenheit gegeben werden, die noch ausstehenden Abzüge über eine Aufstockung ihrer Quoten für die betroffenen Arten für 2009 durch einen Quotentausch auf der Grundlage von Artikel 20 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 2371/2002 auszugleichen und somit einen Abzug dieser Mengen von ihren Quoten für 2010 und möglicherweise weitere Jahre zu vermeiden.
Mit der Verordnung (EG) Nr. 649/2009 der Kommission wurden Abzüge von den Fangquoten für 2009 wegen Überfischung der Quoten im Jahr 2008 vorgenommen. Allerdings…
Einige Mitgliedstaaten haben vor dem 31. Oktober 2009 gemäß Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 847/96 beantragt, dass ein Teil ihrer Quoten für 2009…
Bei einigen Mitgliedstaaten übersteigen die abzuziehenden Mengen die betreffenden Quoten für 2009. Im Sinne der Regeln von Artikel 23 Absatz 4 der Verordnung…
Einige Mitgliedstaaten haben vor dem 31. Oktober 2008 gemäß Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 847/96 beantragt, dass ein Teil ihrer Quoten für 2008…
Die Aufteilung der Fangmöglichkeiten auf die Mitgliedstaaten nach dem Anhang lässt Folgendes unberührt: a) Quotentausch gemäß Artikel 20 Absatz 5 der Verordnung…
Die Aufteilung der Fangmöglichkeiten auf die Mitgliedstaaten nach dem Anhang lässt Folgendes unberührt: a) Quotentausch gemäß Artikel 20 Absatz 5 der Verordnung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.