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Um sicherzustellen, dass durch ein geplantes Abkommen eines Mitgliedstaats dem Gemeinschaftsrecht seine Wirksamkeit nicht genommen und das durch dieses Recht geschaffene System in seiner Funktionsweise oder die von der Gemeinschaft beschlossene Politik im Bereich der Außenbeziehungen der Gemeinschaft nicht beeinträchtigt wird, sollte der betreffende Mitgliedstaat der Kommission seine Absicht im Hinblick darauf mitteilen müssen, dass ihm die Genehmigung erteilt wird, förmliche Verhandlungen über ein Abkommen aufzunehmen oder fortzuführen und ein Abkommen zu schließen. Eine solche Mitteilung sollte durch ein Schreiben oder durch eine elektronische Mitteilung erfolgen. Die Mitteilung sollte alle sachdienlichen Angaben und Unterlagen enthalten, mit denen die Kommission in die Lage versetzt wird, die voraussichtlichen Folgen des Ergebnisses der Verhandlungen für das Gemeinschaftsrecht abzuschätzen.
Um sicherzustellen, dass durch ein geplantes Abkommen eines Mitgliedstaats dem Gemeinschaftsrecht seine Wirksamkeit nicht genommen und das durch dieses Recht…
Es sollte geprüft werden, ob die Gemeinschaft hinreichendes Interesse daran hat, ein bilaterales Abkommen zwischen der Gemeinschaft und dem betreffenden…
Es sollte geprüft werden, ob die Gemeinschaft hinreichendes Interesse daran hat, ein bilaterales Abkommen zwischen der Gemeinschaft und dem betreffenden…
Beabsichtigt ein Mitgliedstaat, Verhandlungen über die Änderung eines bestehenden oder den Abschluss eines neuen Abkommens im Sinne dieser Verordnung…
Beabsichtigt ein Mitgliedstaat, Verhandlungen über die Änderung eines bestehenden oder den Abschluss eines neuen Abkommens im Sinne dieser Verordnung…
Alle Mitgliedstaaten sollten über Mitteilungen, die die Kommission zu geplanten oder ausgehandelten Abkommen erhalten hat, und über alle begründeten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.