Erwägungsgrund 1 32009R0687
Mit den Verordnungen (EG) Nr. 877/2008, (EG) Nr. 878/2008 und (EG) Nr. 879/2008 der Kommission wurden Dauerausschreibungen für den Wiederverkauf von Zucker aus Beständen der belgischen, der tschechischen, der irischen, der italienischen, der ungarischen, der slowakischen und der schwedischen Interventionsstelle zum Wiederverkauf auf dem Gemeinschaftsmarkt, zur industriellen Verwertung und für die Ausfuhr eröffnet.