Erwägungsgrund 3 32009R0687
In Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 983/2008 der Kommission vom 3. Oktober 2008 zur Annahme eines Programms zur Bewilligung von Mitteln, die den Mitgliedstaaten für die Lieferung von Nahrungsmitteln aus Interventionsbeständen zur Verteilung an Bedürftige in der Gemeinschaft zuzuteilen und im Haushaltsjahr 2009 zu verbuchen sind, ist vorgesehen, dass insgesamt 119687 Tonnen Zucker aus Interventionsbeständen der Gemeinschaft zur Verteilung an Bedürftige bereitzustellen sind.