Erwägungsgrund 4 32009R0687
Die von den Mitgliedstaaten im gemeinschaftlichen Nahrungsmittelhilfeprogramm 2010 zur Verteilung an Bedürftige vorgesehenen Zuckermengen übersteigen insgesamt die derzeit verfügbare Menge. Deshalb sind alle verbleibenden Zucker-Interventionsbestände diesem Zweck vorzubehalten und die Dauerausschreibungen für den Wiederverkauf von Zucker aus Interventionsbeständen zu beenden.