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Es ist angezeigt, Italien ausnahmsweise für das Rechnungsjahr 2008 eine längere Frist für die Übermittlung der Daten einzuräumen, damit dieser Mitgliedstaat die Erneuerung seines IT-Systems abschließen kann, mit dem die zur Feststellung der Einkommen in den landwirtschaftlichen Betrieben erfassten Buchführungsdaten verarbeitet werden.
Die Anwendung der Übergangsbestimmungen für die Übermittlung der Preisangaben an die Kommission gemäß Artikel 15 der Verordnung (EG) Nr. 952/2006 muss bis zum…
Eine Verkürzung der Fristen für die Übermittlung könnte zu einer erheblichen Belastung und zu erheblichen zusätzlichen Kosten für die Auskunftgebenden und die…
Da die Mitgliedstaaten, die solche Daten erheben, die Kommission unlängst über Verzögerungen bei der Datenerhebung informiert haben, sollte die betreffende…
Die umgehende Offenlegung der Daten, die in den Ertragsteuerinformationsbericht aufzunehmen sind, könnte in bestimmten Fällen eine ernsthafte Beeinträchtigung…
Diese Situation erfordert eine sofortige – und so weit wie möglich – koordinierte Reaktion innerhalb der Union. Zu diesem Zweck ist es erforderlich, den…
Es ist erforderlich für Änderungen von Mehrwertsteuererklärungen eine Frist festzulegen, innerhalb der Mehrwertsteuererklärungen elektronisch beim Mitgliedstaat…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.